DFB-Sportgericht
26.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 26.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
In der 34. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 21. Januar 2023 warfen Frankfurter Anhänger zwei Becher auf das Spielfeld. Zudem zündeten Frankfurter Zuschauer beim Einlaufen der Mannschaften zum Bundesligaspiel beim SC Freiburg am 25. Januar 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer und vor Beginn des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 18. Februar 2023 vier Bengalische Feuer.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Kontrollausschuss stellt Verfahren gegen Bielefeld-Trainer ein
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren gegen Mitch Kniat, den Trainer des Zweitliga-Aufsteigers Arminia Bielefeld, eingestellt.

151.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel
Das DFB-Sportgericht belegt Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 151.000 Euro.

147.000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
Das DFB-Sportgericht belegt die TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.000 Euro.