DFB-Sportgericht

250.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

04.06.2024

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 83.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Vor dem Bundesligaspiel gegen den VfB Stuttgart am 25. November 2023 kam es hinter den Frankfurter Fanblöcken der Nordwestkurve zu massiven und langanhaltenden Ausschreitungen zwischen Frankfurter Anhängern sowie Polizei- und Ordnungskräften. Ausgelöst wurden die Vorfälle am Zugang zu Block 40, wo sich immer wieder kleinere Gruppen von Frankfurter Zuschauern durch Wegstoßen der Ordnungskräfte unerlaubt Zutritt verschafft hatten. 

Bei den nachfolgenden körperlichen Auseinandersetzungen bewarfen Frankfurter Anhänger die herbeigerufenen Polizisten teilweise mit Bau- und Trenngittern und nutzten Gegenstände auch als Schlagwerkzeuge. Die traurige Bilanz des Ganzen: Mehr als 50 verletze Polizeibeamte, vier verletzte Rettungsdienstmitarbeiter, etwa 60 verletzte Ordner und mindestens 150 verletzte Anhänger. 

Dass Eintracht Frankfurt im Nachgang der Geschehnisse mittlerweile eine Vielzahl an Tätern identifiziert, dem Sportgericht benannt und gegen 45 Personen Stadionverbotsverfahren eingeleitet und überwiegend bereits abgeschlossen hat, wirkte sich strafmildernd aus. Der Kontrollausschuss des DFB hatte zuvor beim DFB-Sportgericht eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro für die Vorkommnisse beantragt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb