25.000 Euro Geldstrafe für VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten und wegen eines Falles von unsportlichem Verhalten, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Beim Zweitligaspiel gegen den 1. FC Köln am 10. November 2013 wurden im Bochumer Zuschauerblock zwei Kanonenschläge abgefeuert, während des Zweitligaspiels am 22. November 2013 bei Arminia Bielefeld zudem mehrfach Pyrotechnik. Darüber hinaus wurden in der 62. Minute des Zweitligaspiels gegen den TSV 1860 München am 1. Dezember 2013 nach dem Torerfolg der Gäste mehrere Feuerzeuge und Münzen aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der jubelnden Münchner geworfen und ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten und wegen eines Falles von unsportlichem Verhalten, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Beim Zweitligaspiel gegen den 1. FC Köln am 10. November 2013 wurden im Bochumer Zuschauerblock zwei Kanonenschläge abgefeuert, während des Zweitligaspiels am 22. November 2013 bei Arminia Bielefeld zudem mehrfach Pyrotechnik. Darüber hinaus wurden in der 62. Minute des Zweitligaspiels gegen den TSV 1860 München am 1. Dezember 2013 nach dem Torerfolg der Gäste mehrere Feuerzeuge und Münzen aus dem Bochumer Zuschauerblock in Richtung der jubelnden Münchner geworfen und ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.