25.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Der Anpfiff des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 28. November 2014 konnte erst knapp fünf Minuten später erfolgen, weil im Berliner Zuschauerblock mehrere Silvesterraketen mit starker Rauchentwicklung gezündet wurden. Zudem wurden in der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 13. Dezember 2014 im Berliner Zuschauerbereich einige Banner mit beleidigenden Aufschriften gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Der Anpfiff des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 28. November 2014 konnte erst knapp fünf Minuten später erfolgen, weil im Berliner Zuschauerblock mehrere Silvesterraketen mit starker Rauchentwicklung gezündet wurden. Zudem wurden in der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 13. Dezember 2014 im Berliner Zuschauerbereich einige Banner mit beleidigenden Aufschriften gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.