2500 Euro Geldstrafe für Oliver Kreuzer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Oliver Kreuzer vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Kreuzer hatte sich nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 4. April 2017 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Lasse Koslowski (Berlin) verhalten und geäußert.

Der Sportdirektor hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sportdirektor Oliver Kreuzer vom Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

Kreuzer hatte sich nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 4. April 2017 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Lasse Koslowski (Berlin) verhalten und geäußert.

Der Sportdirektor hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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