2500 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 9. April 2016 wurden im Aalener Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden in der 76. Minute des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 15. April 2016 aus dem Aalener Zuschauerblock Gegenstände wie beispielsweise Feuerzeuge und Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.

In der 47. Minute des Drittligaspiels beim VfB Stuttgart II am 9. April 2016 wurden im Aalener Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden in der 76. Minute des Drittligaspiels gegen die Würzburger Kickers am 15. April 2016 aus dem Aalener Zuschauerblock Gegenstände wie beispielsweise Feuerzeuge und Bierbecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.