2500 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Münchner Zuschauer in der 13. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 20. Januar 2024 Tennisbälle und Schokotaler auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Münchner Zuschauer in der 13. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 20. Januar 2024 Tennisbälle und Schokotaler auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.