DFB-Sportgericht
23.400 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 11. September 2022 brannten Darmstädter Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa zweieinhalb Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Je zwei Spiele Sperre für Groß und Amiri
Pascal Groß (Borussia Dortmund) und Nadiem Amiri (1. FSV Mainz 05) erhalten eine Sperre von je zwei Meisterschaftsspielen. Besar Halimi (SV Sandhausen) und Enrique Lofolomo (Viktoria Köln) werden jeweils für drei Spiele gesperrt.
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Kaufmann mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet am 13. Januar 2025 ab 13.30 Uhr in Frankfurt statt.
DFB-Sportgericht verhandelt Bochums Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt den Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des am 14. Dezember 2024 ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet am 9. Januar 2025 ab 13.30 Uhr statt.