DFB-Sportgericht
23.400 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 5. März 2023 brannten Bielefelder Anhänger 18 Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Bielefelder Zuschauer vor und während der Zweitligapartie bei Holstein Kiel am 2. April 2023 vier Leuchtfackeln.
Darüber hinaus entfachten Bielefelder Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC am 16. April 2023 zwei Rauchtöpfe und zwei Leuchtfackeln, und vor und während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 29. April 2023 elf Leuchtfackeln und zwei Rauchtöpfe.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro.

DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch
Das Sportgericht des DFB verhandelt am 10. Juni 2025, ab 13 Uhr, den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Dabei geht es um Vorkommnisse im Spiel gegen Energie Cottbus.

49.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des DFB belegt Waldhof Mannheim wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und vier weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 49.800 Euro.