23.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 20. April 2024 zündeten Kieler Zuschauer eine Feuerwerksbatterie sowie 15 Blinker und feuerten sechs Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 20. April 2024 zündeten Kieler Zuschauer eine Feuerwerksbatterie sowie 15 Blinker und feuerten sechs Raketen ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.