DFB-Sportgericht

23.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

18.06.2024
Pyrotechnik in Saarbrücken: Geldstrafe für Gladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 12. März 2024 zündeten Mönchengladbacher Zuschauer insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb