22.000 Euro Geldstrafe und Bewährungsverlängerung für 1. FCK

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spieler geschüttet worden.

Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.

In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spieler geschüttet worden.

Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.