21.200 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 21.200 Euro belegt.

Vor Anpfiff und in der 41. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 8. November 2019 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände. Zudem warf ein Dresdner Zuschauer ebenfalls in der 41. Minute einen Böller auf das Spielfeld, der laut in der Nähe von Gästetorwart Lukas Watkowiak detonierte. Daraufhin musste der Torhüter kurz medizinisch behandelt und die Begegnung für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

Darüber hinaus wurden in der vierten Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 20. Dezember 2019 im Dresdner Zuschauerbereich mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 21.200 Euro belegt.

Vor Anpfiff und in der 41. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 8. November 2019 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände. Zudem warf ein Dresdner Zuschauer ebenfalls in der 41. Minute einen Böller auf das Spielfeld, der laut in der Nähe von Gästetorwart Lukas Watkowiak detonierte. Daraufhin musste der Torhüter kurz medizinisch behandelt und die Begegnung für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

Darüber hinaus wurden in der vierten Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 20. Dezember 2019 im Dresdner Zuschauerbereich mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.