DFB-Sportgericht
21.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 21.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Zum Spielbeginn des DFB-Pokalspiels beim FC Gütersloh am 12. August 2023 zündeten Kieler Zuschauer mindestens 30 Rauchtöpfe, im weiteren Spielverlauf fünf Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro.

DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch
Das Sportgericht des DFB verhandelt am 10. Juni 2025, ab 13 Uhr, den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Dabei geht es um Vorkommnisse im Spiel gegen Energie Cottbus.

123.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt.