2100 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 61. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 2. März 2024 warf ein Hallenser Zuschauer einen Gegenstand auf das Spielfeld. In der 90. Minute und nach der Partie zündeten Hallenser Anhänger drei Knallkörper und schossen eine Rakete ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 61. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 2. März 2024 warf ein Hallenser Zuschauer einen Gegenstand auf das Spielfeld. In der 90. Minute und nach der Partie zündeten Hallenser Anhänger drei Knallkörper und schossen eine Rakete ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.