2100 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Beginn des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 18. Mai 2024 zündeten Münchener Anhänger mindestens sechs Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Beginn des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 18. Mai 2024 zündeten Münchener Anhänger mindestens sechs Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.