20.000 Euro Strafe und Auflage für Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Desweiteren wird dem Verein zur Auflage gemacht, mindestens 10.000 Euro in den Ausbau der Vereinzelungsanlagen im Gästesektor des Nürnberger Stadions zu investieren. Die Aufwendungen für die Auflage hat der Verein bis spätestens 30. September 2015 nachzuweisen.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 14. März 2015 drangen ca. 100 Nürnberger Zuschauer durch ein verschlossenes Seitentor gewaltsam in das Stadion ein. Kurz vor Spielbeginn kam es im Nürnberger Zuschauerbereich zudem zu massiver Rauchentwicklung. Darüber hinaus wurden im Nürnberger Zuschauerblock in der 21. Minute mehr als ein Dutzend Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Desweiteren wird dem Verein zur Auflage gemacht, mindestens 10.000 Euro in den Ausbau der Vereinzelungsanlagen im Gästesektor des Nürnberger Stadions zu investieren. Die Aufwendungen für die Auflage hat der Verein bis spätestens 30. September 2015 nachzuweisen.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 14. März 2015 drangen ca. 100 Nürnberger Zuschauer durch ein verschlossenes Seitentor gewaltsam in das Stadion ein. Kurz vor Spielbeginn kam es im Nürnberger Zuschauerbereich zudem zu massiver Rauchentwicklung. Darüber hinaus wurden im Nürnberger Zuschauerblock in der 21. Minute mehr als ein Dutzend Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.