20.000 Euro Geldstrafe für Kevin de Bruyne

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin de Bruyne vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

De Bruyne hatte in der 86. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 3. Februar 2015 einen Balljungen beleidigt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin de Bruyne vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

De Bruyne hatte in der 86. Minute des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 3. Februar 2015 einen Balljungen beleidigt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.