20.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei Rot-Weiss Essen am 9. August 2015 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock zahlreiche Rauchkörper, Böller und Bengalische Feuer gezündet, die verstärkt auch auf das Spielfeld geworfen wurden. Dadurch verzögerte sich der Spielbeginn um etwa zweieinhalb Minuten.

Auch während der Partie wurden im Düsseldorfer Block mehrmals Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde aus diesem Bereich in der 17. Minute eine Dose in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten und eines Essener Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels bei Rot-Weiss Essen am 9. August 2015 wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock zahlreiche Rauchkörper, Böller und Bengalische Feuer gezündet, die verstärkt auch auf das Spielfeld geworfen wurden. Dadurch verzögerte sich der Spielbeginn um etwa zweieinhalb Minuten.

Auch während der Partie wurden im Düsseldorfer Block mehrmals Bengalische Feuer abgebrannt. Zudem wurde aus diesem Bereich in der 17. Minute eine Dose in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten und eines Essener Spielers geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.