20.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens und einem Fall von unsportlichem Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Im Bundesligaspiel gegen Hertha BSC am 17. Dezember 2014 wurde in der 60. Minute bei einem Eckball für die Berliner ein Feuerzeug aus dem Frankfurter Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen. In der 63. und 80. Minute flogen erneut Feuerzeuge aus dem Frankfurter Zuschauerblock in Richtung Berliner Spieler.

In der 37. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 20. Dezember 2014 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer und zwei Rauchtöpfe entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens und einem Fall von unsportlichem Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Im Bundesligaspiel gegen Hertha BSC am 17. Dezember 2014 wurde in der 60. Minute bei einem Eckball für die Berliner ein Feuerzeug aus dem Frankfurter Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen. In der 63. und 80. Minute flogen erneut Feuerzeuge aus dem Frankfurter Zuschauerblock in Richtung Berliner Spieler.

In der 37. Minute des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 20. Dezember 2014 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich ein Bengalisches Feuer und zwei Rauchtöpfe entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.