20.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor Spielbeginn des Meisterschaftsspiels bei Energie Cottbus am 9. Februar 2013 wurden im Kölner Zuschauerblock fünf pyrotechnische Mittel gezündet.

Im zweiten Fall wurden beim Meisterschaftsspiel bei Dynamo Dresden am 16. März 2013 während des Einlaufens der beiden Mannschaften im Kölner Zuschauerblock mehrere rote Bengalische Feuer sowie ein Nebeltopf abgebrannt. Das Spiel begann aufgrund der Rauchentwicklung mit etwa einer Minute Verspätung. Außerdem wurde im Kölner Zuschauerbereich die Gastgeber beleidigende Transparente gezeigt.

Im dritten Fall wurden unmittelbar vor Beginn der 2. Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim MSV Duisburg am 22. April 2013 im Kölner Zuschauerblock Feuerwerkskörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[js]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Vor Spielbeginn des Meisterschaftsspiels bei Energie Cottbus am 9. Februar 2013 wurden im Kölner Zuschauerblock fünf pyrotechnische Mittel gezündet.

Im zweiten Fall wurden beim Meisterschaftsspiel bei Dynamo Dresden am 16. März 2013 während des Einlaufens der beiden Mannschaften im Kölner Zuschauerblock mehrere rote Bengalische Feuer sowie ein Nebeltopf abgebrannt. Das Spiel begann aufgrund der Rauchentwicklung mit etwa einer Minute Verspätung. Außerdem wurde im Kölner Zuschauerbereich die Gastgeber beleidigende Transparente gezeigt.

Im dritten Fall wurden unmittelbar vor Beginn der 2. Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim MSV Duisburg am 22. April 2013 im Kölner Zuschauerblock Feuerwerkskörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.