Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
In der 55. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Drochtersen/Assel am 18. August 2018 hatten Münchner Anhänger Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Die Partie konnte erst nach einer Unterbrechung von 5:30 Minuten fortgesetzt werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
In der 55. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Drochtersen/Assel am 18. August 2018 hatten Münchner Anhänger Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Die Partie konnte erst nach einer Unterbrechung von 5:30 Minuten fortgesetzt werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.