2000 Euro Strafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem MSV Duisburg und Holstein Kiel am 16. Mai 2015 wurden im Kieler Zuschauerberich hinter einem großen Transparent vier Rauchtöpfe mit rotem Nebel gezündet. Außerdem wurden während des Spiels Bierbecher aus dem Kieler Zuschauerbereich in den der Duisburger Fans geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels der 3. Liga zwischen dem MSV Duisburg und Holstein Kiel am 16. Mai 2015 wurden im Kieler Zuschauerberich hinter einem großen Transparent vier Rauchtöpfe mit rotem Nebel gezündet. Außerdem wurden während des Spiels Bierbecher aus dem Kieler Zuschauerbereich in den der Duisburger Fans geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.