2000 Euro Geldstrafe für Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 31. Juli 2016 wurde aus dem Zuschauerblock der Gäste von Personen, die sich zuvor unter einer Fahne umzogen und vermummten, Rauch gezündet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 31. Juli 2016 wurde aus dem Zuschauerblock der Gäste von Personen, die sich zuvor unter einer Fahne umzogen und vermummten, Rauch gezündet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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