2000 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen Preußen Münster am 13. September 2014 kletterten nach einem Tor in der 74. Minute fünf bis sechs Regensburger Zuschauer auf der Gegengerade über den Zaun zum Innenraum und traten gegen die Werbebanden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Während des Meisterschaftsspiels gegen Preußen Münster am 13. September 2014 kletterten nach einem Tor in der 74. Minute fünf bis sechs Regensburger Zuschauer auf der Gegengerade über den Zaun zum Innenraum und traten gegen die Werbebanden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.