DFB-Sportgericht
2000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 20. Dezember 2023 entzündeten Frankfurter Zuschauer zwei Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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