2000 Euro Geldstrafe für den FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 85. Minute des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 5. April 2015 wurde aus dem Ingolstädter Zuschauerbereich ein hartgekochtes Ei auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 85. Minute des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 5. April 2015 wurde aus dem Ingolstädter Zuschauerbereich ein hartgekochtes Ei auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.