Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 1. August 2022 zündeten Berliner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.
In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 1. August 2022 zündeten Berliner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.