2000 Euro Geldstrafe für 1. FC Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 1. August 2022 zündeten Berliner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 1. August 2022 zündeten Berliner Zuschauer zwei Nebeltöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.