18.765 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.765 Euro belegt. Davon kann der Verein zudem bis zu 6255 Euro für infrastrukturelle, sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 24. Oktober 2021 zündeten Hamburger Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände. Vor Beginn der 2. Halbzeit wurden weitere 29 pyrotechnische Gegenstände im Hamburger Zuschauerbereich abgebrannt. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich die Spielfortsetzung um rund drei Minuten.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 25.020 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährte aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.765 Euro belegt. Davon kann der Verein zudem bis zu 6255 Euro für infrastrukturelle, sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 24. Oktober 2021 zündeten Hamburger Zuschauer vier pyrotechnische Gegenstände. Vor Beginn der 2. Halbzeit wurden weitere 29 pyrotechnische Gegenstände im Hamburger Zuschauerbereich abgebrannt. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich die Spielfortsetzung um rund drei Minuten.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 25.020 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährte aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.