18.160 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 18.160 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 19. August 2023 schossen Mannheimer Zuschauer mindestens 15 Raketen ab und zündeten zwei Knall- sowie fünf Rauchkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um drei Minuten.

Darüber hinaus zündeten Mannheimer Anhänger in der 9. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 27. August 2023 einen Knallkörper.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 18.160 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 19. August 2023 schossen Mannheimer Zuschauer mindestens 15 Raketen ab und zündeten zwei Knall- sowie fünf Rauchkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um drei Minuten.

Darüber hinaus zündeten Mannheimer Anhänger in der 9. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 27. August 2023 einen Knallkörper.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.