DFB-Sportgericht
18.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 25. November 2023 zeigten Leverkusener Anhänger ein Banner mit diskriminierendem Inhalt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Zwei Spiele Sperre für St. Paulis Dzwigala
Das DFB-Sportgericht belegt Adam Dzwigala vom FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
Zwei Spiele Sperre für Kiels Holtby
Das Sportgericht des DFB belegt Lewis Holtby vom Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.