1800 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 3. März 2024 entzündeten Wiesbadener Zuschauer mehrere Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 3. März 2024 entzündeten Wiesbadener Zuschauer mehrere Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.