1800 Euro Geldstrafe für SV Elversberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV 07 Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn der Zweitligapartie gegen den FC Schalke 04 am 19. April 2024 zündeten Elversberger Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV 07 Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn der Zweitligapartie gegen den FC Schalke 04 am 19. April 2024 zündeten Elversberger Zuschauer drei pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.