17.640 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.640 Euro belegt.

Vor und während der Zweitligapartie beim FC Ingolstadt am 7. Mai 2022 zündeten Rostocker Anhänger insgesamt 29 Bengalische Fackeln. Durch die Rauchentwicklung musste das Spiel in der 49. Minute für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.640 Euro belegt.

Vor und während der Zweitligapartie beim FC Ingolstadt am 7. Mai 2022 zündeten Rostocker Anhänger insgesamt 29 Bengalische Fackeln. Durch die Rauchentwicklung musste das Spiel in der 49. Minute für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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