DFB-Sportgericht
1750 Euro Geldstrafe für die SpVgg Bayreuth
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Bayreuth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel beim FC Erzgebirge Aue am 21. Januar 2023 wurden im Bayreuther Zuschauerblock mindestens fünf Bengalische Fackeln gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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