1750 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den SV Sandhausen am 10. März 2024 zündeten Ulmer Zuschauer fünf Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den SV Sandhausen am 10. März 2024 zündeten Ulmer Zuschauer fünf Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.