17.400 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie präventive Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 20. April 2024 brannten Hamburger Zuschauer 29 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie präventive Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 20. April 2024 brannten Hamburger Zuschauer 29 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.