DFB-Sportgericht
16.800 Euro Geldstrafe für Hertha BSC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 16.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Während der Zweitligapartie gegen den VfL Osnabrück am 16. Dezember 2023 zündeten Hertha-Anhänger vier Böller, drei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf. Darüber hinaus warfen Berliner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 47. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Fußbälle, in den Innenraum und auf das Spielfeld. Deshalb musste die Partie für zwei Minuten unterbrochen werden.
In der 66., 69. und 74. Minute des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 11. Februar 2024 warfen Berliner Anhänger erneut diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Das Spiel musste deshalb für mehr als 13 Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus zündeten Berliner Anhänger in der 22. Minute eine Bengalische Fackel.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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