DFB-Sportgericht

16.200 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

18.03.2024

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 20. Oktober 2023 entzündeten Magdeburger Zuschauer zwei Bengalische Feuer. Darüber hinaus versuchte nach Abpfiff eine größere Anzahl Magdeburger Anhänger eine Sektorentrennung zu durchbrechen. Dabei wurden drei Ordner verletzt, von denen einer ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Im Nachgang konnte einer der beteiligten Täter ermittelt werden, was sich strafmildernd auswirkte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb