15.000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue wegen eines Verstoßes gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept (Anhang I zur DFL-Spielordnung) mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Das Urteil erging im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren durch Hans E. Lorenz, den Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. In seinem Strafantrag hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro gefordert, dem hatte der Verein nicht zugestimmt.

Gegenstand des Verfahrens sind Vorfälle im Rahmen des Zweitligaspiels des FC Erzgebirge Aue gegen Hannover 96 vom 6. März 2021. Im Zuschauerbereich des Stadions hatten sich mehr Personen aufgehalten, als es das Hygienekonzept erlaubt. Zudem wurde im VIP-Bereich eine Torte verzehrt, die ein Sponsor anlässlich eines Vereinsjubiläums geliefert hatte.

Zur Begründung des Urteils sagt Hans E. Lorenz: "Die strikte Einhaltung des Hygienekonzeptes ist zwingende Grundlage zur Infektionsvermeidung und zur Sicherung des Spielbetriebs. Im Urteil wurde berücksichtigt, dass die Veranstaltungsleitung sich bemüht hatte, darauf hinzuwirken, dass das Hygienekonzept eingehalten wird und Feierlichkeiten zu den anstehenden Jubiläen verhindert werden. Leider wurde dieses Bemühen vielfach unterlaufen. Zu beachten war außerdem, dass der FC Erzgebirge Aue in dieser Saison bereits wegen eines Verstoßes gegen das Hygienekonzept mit einer Geldstrafe belegt werden musste."

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue wegen eines Verstoßes gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept (Anhang I zur DFL-Spielordnung) mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Das Urteil erging im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren durch Hans E. Lorenz, den Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. In seinem Strafantrag hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro gefordert, dem hatte der Verein nicht zugestimmt.

Gegenstand des Verfahrens sind Vorfälle im Rahmen des Zweitligaspiels des FC Erzgebirge Aue gegen Hannover 96 vom 6. März 2021. Im Zuschauerbereich des Stadions hatten sich mehr Personen aufgehalten, als es das Hygienekonzept erlaubt. Zudem wurde im VIP-Bereich eine Torte verzehrt, die ein Sponsor anlässlich eines Vereinsjubiläums geliefert hatte.

Zur Begründung des Urteils sagt Hans E. Lorenz: "Die strikte Einhaltung des Hygienekonzeptes ist zwingende Grundlage zur Infektionsvermeidung und zur Sicherung des Spielbetriebs. Im Urteil wurde berücksichtigt, dass die Veranstaltungsleitung sich bemüht hatte, darauf hinzuwirken, dass das Hygienekonzept eingehalten wird und Feierlichkeiten zu den anstehenden Jubiläen verhindert werden. Leider wurde dieses Bemühen vielfach unterlaufen. Zu beachten war außerdem, dass der FC Erzgebirge Aue in dieser Saison bereits wegen eines Verstoßes gegen das Hygienekonzept mit einer Geldstrafe belegt werden musste."

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.