15.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels zwischen dem FC Viktoria 1889 Berlin und Eintracht Frankfurt am 16. August 2014 waren im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Leuchtraketen abgebrannt worden, wodurch sich der Anpfiff um etwa eine halbe Minute verzögerte.

Während des Frankfurter Bundesligaheimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 23. September 2014 waren aus dem Frankfurter Zuschauerbereich zweimal Becher und Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen worden.

Darüber hinaus hatten Frankfurter Zuschauer während des Bundesligaheimspiels gegen den 1. FC Köln am 4. Oktober 2014 einen Böller und sieben Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels zwischen dem FC Viktoria 1889 Berlin und Eintracht Frankfurt am 16. August 2014 waren im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und Leuchtraketen abgebrannt worden, wodurch sich der Anpfiff um etwa eine halbe Minute verzögerte.

Während des Frankfurter Bundesligaheimspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 23. September 2014 waren aus dem Frankfurter Zuschauerbereich zweimal Becher und Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen worden.

Darüber hinaus hatten Frankfurter Zuschauer während des Bundesligaheimspiels gegen den 1. FC Köln am 4. Oktober 2014 einen Böller und sieben Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.