15.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Mit dem Anpfiff des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 6. Dezember 2013 wurden im Dresdener Zuschauerblock mehrere Wunderkerzen abgebrannt. Darüber hinaus wurde kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit im Zuschauerblock der Gäste mehrfach Pyrotechnik gezündet und ein pyrotechnischer Gegenstand auf das Spielfeld geworfen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eine Minute. Zudem wurden in der 90. Minute im Dresdener Zuschauerblock zwei Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Mit dem Anpfiff des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 6. Dezember 2013 wurden im Dresdener Zuschauerblock mehrere Wunderkerzen abgebrannt. Darüber hinaus wurde kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit im Zuschauerblock der Gäste mehrfach Pyrotechnik gezündet und ein pyrotechnischer Gegenstand auf das Spielfeld geworfen. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eine Minute. Zudem wurden in der 90. Minute im Dresdener Zuschauerblock zwei Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.