15.000 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 15. Mai 2016 wurde im Münchner Zuschauerbereich in erheblichem Ausmaß Pyrotechnik gezündet. Das Ganze wiederholte sich dann in der 49. Minute an gleicher Stelle.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 15. Mai 2016 wurde im Münchner Zuschauerbereich in erheblichem Ausmaß Pyrotechnik gezündet. Das Ganze wiederholte sich dann in der 49. Minute an gleicher Stelle.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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