1.500 Euro Geldstrafe für Würzburger Kickers

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den zukünftigen Drittligisten Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

Vor dem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga beim 1. FC Saarbrücken am 27. Mai 2015 wurden im Würzburger Fanblock drei Rauchtöpfe gezündet.

Außerdem wurden nach dem Ende des Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 zwei rote Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den zukünftigen Drittligisten Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

Vor dem Entscheidungsspiel um den Aufstieg in die 3. Liga beim 1. FC Saarbrücken am 27. Mai 2015 wurden im Würzburger Fanblock drei Rauchtöpfe gezündet.

Außerdem wurden nach dem Ende des Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga gegen den 1. FC Saarbrücken am 31. Mai 2015 zwei rote Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.