1500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels zwischem dem Halleschen FC und Hansa Rostock am 28. Februar 2015 wurde im Gästeblock ein Bengalo und ein Blinker abgebrannt. Außerdem wurde in der 14. Minute des Meisterschaftsspiels gegen den Chemnitzer FC am 7. März 2015 im Rostocker Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels zwischem dem Halleschen FC und Hansa Rostock am 28. Februar 2015 wurde im Gästeblock ein Bengalo und ein Blinker abgebrannt. Außerdem wurde in der 14. Minute des Meisterschaftsspiels gegen den Chemnitzer FC am 7. März 2015 im Rostocker Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.