DFB-Sportgericht

1500 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

07.02.2024

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe von 1500 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 11. November 2023 betrat ein Braunschweiger Anhänger unbefugt den Innenraum. Später warf ein Braunschweiger Zuschauer einen Getränkebecher in Richtung Gästebank.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb