DFB-Sportgericht
1500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 20. Dezember 2023 wurde der Dresdener Trainer Markus Anfang von einem aus dem Bielefelder Zuschauerbereich geworfenen Becher am Rücken getroffen.
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Autor: dfb

147.000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
Das DFB-Sportgericht belegt die TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.000 Euro.

242.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das DFB-Sportgericht belegt Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 242.000 Euro.

173.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 173.000 Euro.