147.700 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 49.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei Union Berlin am 2. März 2024 zündeten Dortmunder Zuschauer insgesamt 19 pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel für drei Minuten unterbrochen werden.

Zudem brannten Dortmunder Anhänger vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 6. April 2024 ein Bengalisches Feuer ab. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Zuschauer zu Beginn und während der zweiten Halbzeit mindestens 122 weitere Bengalische Feuer.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 49.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei Union Berlin am 2. März 2024 zündeten Dortmunder Zuschauer insgesamt 19 pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel für drei Minuten unterbrochen werden.

Zudem brannten Dortmunder Anhänger vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 6. April 2024 ein Bengalisches Feuer ab. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Zuschauer zu Beginn und während der zweiten Halbzeit mindestens 122 weitere Bengalische Feuer.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.