14.500 Euro Geldstrafe für Würzburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Entscheidungsrückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga bei Hannover 96 II am 2. Juni 2024 entzündeten Würzburger Anhänger mindestens 48 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Entscheidungsrückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga bei Hannover 96 II am 2. Juni 2024 entzündeten Würzburger Anhänger mindestens 48 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.