144.600 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 144.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 48.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 3. Minute des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 16. Februar 2024 schossen Magdeburger Zuschauer zwei Raketen in den Innenraum. Sodann zündeten Gäste-Anhänger insgesamt mindestens 180 Bengalische Feuer und entzündeten im weiteren Spielverlauf insgesamt zwölf Bengalische Feuer und vier Böller. Zusätzlich schossen Magdeburger Zuschauer in der 47. Minute mindestens zwei Feuerwerksbatterien mit jeweils mindestens 20 Schuss in den Innenraum, woraufhin der Schiedsrichter die Partie für eine Minute unterbrach.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 144.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 48.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 3. Minute des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 16. Februar 2024 schossen Magdeburger Zuschauer zwei Raketen in den Innenraum. Sodann zündeten Gäste-Anhänger insgesamt mindestens 180 Bengalische Feuer und entzündeten im weiteren Spielverlauf insgesamt zwölf Bengalische Feuer und vier Böller. Zusätzlich schossen Magdeburger Zuschauer in der 47. Minute mindestens zwei Feuerwerksbatterien mit jeweils mindestens 20 Schuss in den Innenraum, woraufhin der Schiedsrichter die Partie für eine Minute unterbrach.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.